Berechnung von Wohn- und Nutzflächen anhand eines Grundrisses

Flächenberechnung

Nach WoFlV und DIN 277

Wie viel Fläche ist es wirklich?

Eine präzise Wohn- und Nutzflächenberechnung schafft Klarheit über die tatsächlichen Flächenverhältnisse Ihrer Immobilie. Die Ermittlung erfolgt nachvollziehbar und nach geltenden Standards – als verlässliche Grundlage für Bewertung, Vermarktung, Finanzierung und Planung.

Grundlage sind entweder geprüfte Bestandsunterlagen oder ein Aufmaß vor Ort; auf Wunsch entstehen daraus im selben Zug auch digitale Grundrisse. Welche Flächen wie angerechnet wurden, ist in der Berechnung Schritt für Schritt dargestellt und damit für Käufer, Mieter und Banken nachprüfbar.

Berechnung von Wohn- und Nutzflächen anhand eines Grundrisses

Anlass und Vorgehen auf einen Blick

  • Wann werden Flächenberechnungen benötigt?

    • beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie
    • für Finanzierungen und Beleihungsprüfungen
    • bei fehlenden oder unklaren Flächenangaben
    • zur Korrektur veralteter Unterlagen
    • für Bewertungen und Gutachten
    • bei Umbauten oder Nutzungsänderungen
  • Was Sie erhalten

    • Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder Flächenberechnung nach DIN 277 – je nach Verwendungszweck
    • Übersichtliche Aufstellung der einzelnen Räume und Flächen
    • Nachvollziehbare Berechnungsgrundlage
    • Berücksichtigung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen nach den jeweiligen Vorgaben
    • Auf Wunsch in Kombination mit Vor-Ort-Aufmaß und digitalen Grundrissen
    • Digitale Bereitstellung der fertigen Unterlagen

Ablauf

  1. Anfrage

    Besprechung Ihres Vorhabens.

  2. Angebot und Auftrag

    Individuelles Angebot und Auftragserteilung.

  3. Prüfung der Unterlagen

    Bestandspläne prüfen. Verwendung der Bestandsunterlagen oder neues Vor Ort Aufmaß.

  4. Auswertung

    Flächenberechnung nach WoFlV und DIN 277.

  5. Übergabe

    Bereitstellung der gewünschten Unterlagen.

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird überwiegend für Wohnimmobilien verwendet und regelt, welche Flächen vollständig, teilweise oder gar nicht zur Wohnfläche zählen. Die DIN 277 dient hingegen der Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Gebäuden und wird häufig bei Gewerbeimmobilien, öffentlichen Gebäuden oder im Bauwesen angewendet. Welche Berechnung im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach dem Verwendungszweck.

Zur Wohnfläche gehören grundsätzlich alle Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung oder einem Wohnhaus gehören und zum Wohnen genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad, Flure und Abstellräume innerhalb der Wohnung. Balkone, Terrassen sowie Räume mit Dachschrägen werden je nach Ausführung und den Vorgaben der Wohnflächenverordnung nur anteilig angerechnet.

Ja, Balkone, Terrassen und Dachterrassen können zur Wohnfläche gehören. Sie werden jedoch in der Regel nicht vollständig, sondern nur anteilig berücksichtigt. Die Anrechnung richtet sich nach der Wohnflächenverordnung und hängt unter anderem von der Art, Größe und Qualität der Außenfläche ab.

Ja. Unsere Flächenberechnungen werden nachvollziehbar und transparent erstellt. Für jeden Raum sind die zugrunde liegenden Maße sowie die berechneten Flächen übersichtlich dargestellt. Dadurch lässt sich die Berechnung jederzeit nachvollziehen und prüfen.

Eine Wohnflächenberechnung empfiehlt sich insbesondere beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie, bei Finanzierungen, Bewertungen, Erbschaften, Umbauten oder wenn bestehende Flächenangaben unvollständig oder nicht mehr aktuell sind. Eine korrekt berechnete Wohnfläche schafft Sicherheit für Eigentümer, Käufer, Banken und Behörden.

Ältere Flächenangaben können auf anderen Berechnungsgrundlagen beruhen oder den heutigen Gebäudebestand nicht mehr vollständig abbilden. Auch Umbauten, Dachschrägen, Balkone oder unterschiedlich berücksichtigte Flächen können zu Abweichungen führen.

Bei Unklarheiten prüfen wir deshalb zunächst die vorhandenen Unterlagen und empfehlen bei Bedarf ein aktuelles Vor-Ort-Aufmaß.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Zweifel an der angegebenen Wohnfläche?

Schicken Sie uns die vorhandenen Unterlagen zu. Wir prüfen, ob sie noch zum Gebäude passen, und sagen Ihnen, ob die Berechnung daraus erfolgen kann oder ein Aufmaß vor Ort nötig ist.

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