
Restnutzungsdauergutachten
Sachverständige BeurteilungZur Vorlage beim Finanzamt
Tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen
AfA-Potenzial prüfen
Bei vermieteten Immobilien kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zu einer höheren jährlichen Abschreibung (AfA) führen. Mit einem Restnutzungsdauergutachten wird die tatsächliche Nutzungsdauer der Immobilie sachverständig untersucht und nachvollziehbar dokumentiert.
Kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar nachgewiesen werden, ist eine Abschreibung entsprechend dieser kürzeren Nutzungsdauer möglich. Dadurch erhöht sich die jährliche AfA dieser Immobilie.
Ein Restnutzungsdauergutachten untersucht die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes und dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll?
Wann kann es interessant sein?
- bei vermieteten Bestandsimmobilien
- bei älteren Mehrfamilienhäusern
- bei vermieteten Eigentumswohnungen
- bei Wohn- und Geschäftshäusern
- bei Gewerbeimmobilien
- wenn die tatsächliche Nutzungsdauer möglicherweise deutlich unter der typisierten Nutzungsdauer liegt
Was ist das Ziel?
- tatsächliche Restnutzungsdauer sachverständig untersuchen
- objektbezogene Gegebenheiten berücksichtigen
- Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren
- Grundlage für die Prüfung einer höheren AfA schaffen
- Nachweis für die steuerliche Verwendung bereitstellen
Was Sie erhalten
- objektspezifische Begutachtung
- nachvollziehbare Ermittlung der Restnutzungsdauer
- Berücksichtigung relevanter Modernisierungen und des Gebäudezustands
- schriftliches Restnutzungsdauergutachten
- persönliche Erläuterung der Ergebnisse
Ablauf
Anfrage
Sie senden uns die wichtigsten Informationen zur Immobilie sowie die vorhandenen Unterlagen.
Vorprüfung
Wir prüfen die Ausgangssituation und klären, ob ein Restnutzungsdauergutachten für das Objekt grundsätzlich sinnvoll erscheint.
Objektaufnahme & Unterlagenprüfung
Wir betrachten die individuellen Gegebenheiten der Immobilie und beziehen vorhandene Bau-, Modernisierungs- und Objektunterlagen in die Untersuchung ein.
Ermittlung der Restnutzungsdauer
Die relevanten technischen, wirtschaftlichen und objektbezogenen Einflussfaktoren werden ausgewertet und die tatsächliche Restnutzungsdauer sachverständig hergeleitet.
Gutachten & Besprechung
Sie erhalten das fertige Restnutzungsdauergutachten. Anschließend erläutern wir Ihnen das Ergebnis und beantworten offene Fragen.
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen
Ein Restnutzungsdauergutachten untersucht, wie lange ein Gebäude unter Berücksichtigung seiner individuellen Gegebenheiten voraussichtlich noch seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Das Ergebnis wird sachverständig hergeleitet und schriftlich dokumentiert.
Insbesondere für vermietete Bestandsimmobilien wie Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie bestimmte gewerblich genutzte Immobilien kann eine Prüfung sinnvoll sein.
Ja. Wir möchten die Restnutzungsdauer nicht allein anhand von Baujahr und Unterlagen bestimmen. Deshalb betrachten wir das Gebäude vor Ort und beziehen die tatsächlichen Gegebenheiten in unsere Einschätzung ein.
Das Gutachten ist für den Nachweis einer sachverständig ermittelten tatsächlichen Restnutzungsdauer bestimmt. Das Gutachten kann dann beim Finanzamt vorgelegt werden.
Ja. Das Gutachten kann Ihrem Steuerberater als Grundlage für die Prüfung und Geltendmachung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zur Verfügung gestellt werden.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Sie möchten prüfen lassen, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnt?
Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie. Wir prüfen die Ausgangssituation und sagen Ihnen, ob ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll ist.
Ihre Anfrage